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Kurzzeitkennzeichen – Ihre flexible Lösung für temporäre Fahrten

Wir bieten professionelle und serviceorientierte KFZ-Zulassungsdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden in Köln, Bonn, Leverkusen, Bergisch Gladbach und dem gesamten Umland. Unser Ziel ist es, Ihnen alle behördlichen Formalitäten so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Fahrzeug.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Auch als Überführungskennzeichen oder 05er-Kennzeichen bekannt, ist die ideale Lösung für alle temporären Fahrten, für die kein dauerhaftes Kennzeichen erforderlich oder möglich ist. Es ist maximal fünf Tage lang gültig und erlaubt Ihnen genau die Fahrten, die Sie dringend durchführen müssen.

                                             Einsatzbereiche 

  1. Überführungsfahrten bei Fahrzeugkäufen

  2. Ausgiebige Probefahrten zur Überprüfung des Fahrzeugs

  3. Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU) oder Abgasuntersuchung (AU)

  4. Werkstattbesuche und Abholfahrten

  5. Präsentations- und Vorführfahrten

  6. Benötigte Unterlagen:

  7. Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  8. Original Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief

  9. Nachweis über die Haftpflichtversicherung für das Kurzzeitkennzeichen

  10. Gültiger Führerschein

  11. Bei HU/AU: Terminbestätigung der Prüfstelle

  12. Bei Probefahrten

Die Gültigkeitsdauer beträgt genau fünf Tage ab Ausgabetag und ist nicht verlängerbar. Unsere erfahrenen Mitarbeiter beraten Sie gerne zu allen Details und helfen Ihnen bei der reibungslosen Beantragung Ihres Kurzzeitkennzeichens. Besuchen Sie uns in einer unserer Filialen oder nehmen Sie vorab telefonisch Kontakt mit uns auf – wir sorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich mobil sind!

Kurzzeitkennzeichen
Temporäre Kennzeichen für Überführungsfahrten, Probefahrten oder Fahrten zur HU/AU.
Benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung
  • Bei Fahrten zur HU: Terminbestätigung
  • Bei Probefahrten: Kaufinteresse nachweisen
  • Gültiger Führerschein
  • Bei Fahrten zur HU: Terminbestätigung
  • Bei Probefahrten: Kaufinteresse nachweisen
  • Gültiger Führerschein
   Gültigkeitsdauer: 5 Tage
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